Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.12.2009)
I. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Anmietung eines Standplatzes auf dem Betriebsgelände, für die Beförderung der Kunden zum Flughafen Airport Leipzig/Halle sowie dem Rücktransport der Kunden zum Betriebsgelände.
II. Vertragsabschluss
Mit Einstellung des Kraftfahrzeuges kommt ein Vertrag über einen Kfz-Stellplatz zustande. Es dürfen nur zum öffentlichen Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge abgestellt werden. Die nachstehenden Bedingungen werden als Bestandteil des geschlossenen Vertrages anerkannt. Der Nutzer ist verpflichtet, die Parkplatzordnung zu beachten. Die Bewachung oder Verwahrung des eingestellten Fahrzeuges oder eine sonstige Tätigkeit, welche über die Stellplatzüberlassung hinausgeht, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Die Firma Jürgen Fink P 365 übernimmt demgemäß keinerlei Obhutspflichten.
Nach der Buchungsanfrage des Kunden kommt mit der entsprechenden Buchungsbestätigung seitens der Firma Jürgen Fink P 365 der Vertrag inklusive aller gebuchten und bestätigten Leistungen zustande. Vertragspartner sind der Kunde sowie die Firma Jürgen Fink P 365. Sofern ein Dritter die Buchung für den Kunden vornimmt, haftet er gesamtschuldnerisch mit dem Kunden für alle Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag.
Sperrige Gegenstände (Surfbrett, Ski, Fahrräder, etc.) müssen bei der Buchungsanfrage angegeben werden, um einen reibungslosen Transport zu gewährleisten. Für den Fall, dass diese Angabe unterbleibt, ist die Firma Jürgen Fink P 365 berechtigt, den Transport abzulehnen. Der Kunde muss die betreffenden Gepäckstücke dann auf eigene Kosten selbst zum Flughafen transportieren.
III. Preise
Das Entgelt für den Standplatz ergibt sich aus einer gesonderten Preisliste und ist gestaffelt entsprechend der Anzahl der Tage. Pro entgeltlich parkendem Fahrzeug werden bis zu 6 Personen per Shuttle unentgeltlich zum Flughafen Airport Leipzig/Halle gefahren und zu den gleichen Konditionen wieder abgeholt.
Das Entgelt versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe und deren Fälligkeit werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat die Firma Jürgen Fink P 365 ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs. Andererseits ist die Firma Jürgen Fink P 365 berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Kunden vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel - der Mietvertrag beendet ist; - ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt - z.B. undichter Tank; - ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde; - das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.
IV. Rücktritt
Der Kunde ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zum Rücktritt berechtigt. Im Falle eines Rücktritts hat Firma Jürgen Fink P 365 Anspruch auf folgende pauschalierte Entschädigung:
- bis 14 Tage vor Reiseantritt: Rücktritt entschädigungsfrei möglich
- bis 7 Tage vor Reiseantritt: 10% der vereinbarten Standgebühr
- bis 3 Tage vor Reiseantritt: 20% der vereinbarten Standgebühr
- unter 3 Tage vor Reiseantritt: 50% der vereinbarten Standgebühr
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Ein Telefax genügt hierfür nicht. Für den Fall, dass der Kunde die gebuchte Leistung ohne entsprechende schriftliche Mitteilung nicht in Anspruch nimmt, wird die volle gebuchte Standgebühr erhoben. Es steht dem Kunden jedoch frei, der Firma Jürgen Fink P 365 nachzuweisen, dass der entstandene Schaden geringer war.
V. Haftung
Die Benutzung des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
Die Firma Jürgen Fink P 365 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch ihr Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden und vor Verlassen des Betriebsgeländes angezeigt worden sind. Spätere Schadenanzeigen können nicht anerkannt werden. Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, besteht keine Haftung.
Für jegliche Schäden an abgestellten Fahrzeugen übernehmen wir keine Haftung. Die Firma Jürgen Fink P 365 haftet insbesondere nicht für Wertgegenstände, Inhalt oder Ladung, die der Kunde im Fahrzeug zurücklässt.
Die Firma Jürgen Fink P 365 ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zur mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die rechtzeitige Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Schadenersatzansprüche sind hiermit ausgeschlossen.
Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden, die infolge technischer Defekte des eingestellten Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände verursacht werden. Das Abstellen des Fahrzeuges kann durch die Firma Jürgen Fink P 365 verweigert werden, wenn durch das Befahren des Betriebsgeländes oder das Abstellen des Fahrzeuges, Gefahren für die Betriebssicherheit entstehen können.
VI. Allgemeines Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde und weitere Begleitpersonen verpflichten sich die Vorschriften einzuhalten. Der Kunde hat den Anordnungen des Firmenpersonals Folge zu leisten. Bei der Ein- und Ausfahrt hat der Kunde die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten und zwar auch dann, wenn ihm Mitarbeiter oder Beauftragte der Firma Jürgen Fink P 365 mit Hinweisen behilflich sind.
Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug zumindest über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügt. Auf Verlangen muss der Firma Jürgen Fink P 365 die Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorgelegt werden. Kann der Kunde die erforderlichen Dokumente nicht vorweisen, ist die Firma Jürgen Fink P 365 berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen.
Der Kunde hat sein Fahrzeug so auf dem bereitgestellten Parkplatz zu parken, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen auch auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist. Der dem Kunden zugewiesene Standplatz ist zwingend einzuhalten. Beachtet der Kunde diese Vorschrift nicht, so ist die Firma Jürgen Fink P 365 berechtigt, das falsch abgestellte Fahrzeug auf Kosten des Kunden in die vorgeschriebene Lage zu bringen. Der Parkplatz und seine Einrichtungen sind schonend und sachgemäß zu benutzen. Etwaige Beschädigungen werden auf Kosten des Kunden beseitigt.
Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern. Mit dem Einparken gilt der Standplatz als ordnungsgemäß übergeben. Der Kunde hat die Möglichkeit seinen Autoschlüssel im Tresor der Firma Jürgen Fink P 365 zu hinterlegen, um ein nötiges Umparken zu ermöglichen. Verzichtet der Kunde darauf, kann sein Fahrzeug im Falle einer etwaigen Behinderung auf seine Kosten abgeschleppt werden.
Das Betriebsgelände und die dazugehörigen Einrichtungen sind sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen werden die Kosten der Reparatur/Instandsetzung, dem Kunden in Rechnung gestellt.
Dem Kunden ist es nicht erlaubt, auf dem Betriebsgelände, Reparaturen am Fahrzeug vorzunehmen, Öle, Kraftstoffe oder Kühlwasser abzulassen, Fahrzeuge zu reinigen oder zu waschen oder seinen, im Fahrzeug befindlichen Müll zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu verantworten hat, müssen unverzüglich und ordnungsgemäß vom Kunden beseitigt werden. Anderenfalls ist die Firma Jürgen Fink P 365 berechtigt diese Verunreinigungen, nötigenfalls durch ein geeignetes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu beseitigen.
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist nur für die Fahrzeugeinstellung/-abholung, Be- und Entladen von Reisegepäck sowie während der Wartezeit auf den Shuttleservice zum Flughafen erlaubt. Ein Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken ist nicht gestattet.
VII. Datenschutzerklärung
Ich erkläre mich hiermit einverstanden, dass mit Absendung des Buchungsformulars, meine Daten im Computersystem der Firma Jürgen Fink P 365 gespeichert werden. Die Daten werden gemäß dem Datenschutzgesetz vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
VIII. Schlussbestimmungen
Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Antragsannahme bedürfen immer der Schriftform. Der Kunde/Dritte ist nicht berechtigt, einseitige, Ergänzungen oder Änderungen vorzunehmen.
Gerichtsstand auch für Mahnverfahren ist Leipzig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll dies nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen führen. Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ist die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem von den Parteien bei Abschluss der Vereinbarung verfolgten Zweck in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.





